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Abläufe bis zum Wertgutachten

Kontaktaufnahme

Telefon: 0355 791555

email: menzel@immo-gutachten.org (Rückrufnummer angeben)

im Büroim Büro

     Klärung der Aufgabenstellung

  • Angaben zum Auftraggeber
  • Objektangaben
  • Grund der Wertermittlung  

Angebotserstellung zum Wertgutachten

  • Angebot (per Mail, Post oder Fax)
  • Auftrag (per Mail, Post oder Fax)
  • Besichtigungstermin (telefonisch)

Haus mit TerrasseHaus mit Terrasse

     Objektbesichtigung

  • Vermessung
  • Ermittlung Wohnfläche, Bruttogrundfläche
  • Erfassung von Bauschäden und Baumängeln
  • Dokumentation mittels Fotografie, Besichtigungsprotokoll

    Gutachtenerstellung

    Einholung behördlicher Informationen

  • Denkmalsauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Auskünfte Bauamt

Lageplan GrundstückLageplan Grundstück

Anfertigung der Wertermittlung für Immobilien

  • Sachwertermittlung im Sachwertverfahren
  • Ertragswertermittlung im Ertragswertverfahren
  • Bodenwertermittlung im Vergleichswertverfahren
  • ein zweites Verfahren zur Überprüfung der Ergebnisse
  • Berechnung des Verkehrswert nach §194 Baugesetzbuch durch den Wertgutachter

Gutachten für ein MehrfamilienhausGutachten für ein Mehrfamilienhaus

  • fertiges Gutachten per Post an den Auftraggeber
  • das fertige Gutachten kann  (auf Anfrage) als PDF-Datei an den Auftraggeber übermittelt werden

EinfamilienhausEinfamilienhaus

Immobilien-Wertermittlung: 

Aufbau und Anforderungen an ein Gutachten: 

Entsprechen § 194 Baugesetzbuch (BauGB) ergibt sich der Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken aus dem Preis: 

 zum Wertermittlungsstichtag (auch in der Vergangenheit)nach den tatsächlichen Eigenschaften, den rechtlichen Gegebenheiten, Lage des Grundstücks, sonstigen Eigenschaften und neutraler Werteinschätzung, ohne Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse

zu erzielen wäre.

 

Nebengebäude AußenanlageNebengebäude Außenanlage

Umfang, Gegenstand einer Wertermittlung:

 

  • Grundstücke und Bestandteile von Grundstücken
  • Besondere Betriebseinrichtungen (Sauna, Solaranlage) 

 

  • Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG)
  • Gebäude, Nebengebäude, Außenanlagen,
  • Belastungen, Wegerecht, Wohnrecht usw.  
  • Jedes Bewertungsobjekt muss grundsätzlich vom Sachverständigen besichtigt werden.
  • Auch kritische Situationen (Abriss, Sanierung) müssen als Immobilienwert erfasst werden

Gesetzliche Grundlagen Immobilienbewertung 

Amtsgericht CottbusAmtsgericht Cottbus

  • Baugesetzbuch (BauGB) 
  • ImmobilienWertVerordnung 2010 (ImmoWertV)
  • Sachwertrichtlinie (SWRL)
  • Ertragswertrichtlinie
  • Wertermittlungsrichtlinie 2006 (WertR 2006)
  • Wohnflächenverordnung (WoFlV)
  • Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Sowie noch zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen.

 

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