Immobilien-Wertermittlung:
Aufbau und Anforderungen an ein Gutachten:
Entsprechen § 194 Baugesetzbuch (BauGB) ergibt sich der Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken aus dem Preis:
zum Wertermittlungsstichtag (auch in der Vergangenheit)nach den tatsächlichen Eigenschaften, den rechtlichen Gegebenheiten, Lage des Grundstücks, sonstigen Eigenschaften und neutraler Werteinschätzung, ohne Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse
zu erzielen wäre.
Umfang, Gegenstand einer Wertermittlung:
- Grundstücke und Bestandteile von Grundstücken
- Besondere Betriebseinrichtungen (Sauna, Solaranlage)
- Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG)
- Gebäude, Nebengebäude, Außenanlagen,
- Belastungen, Wegerecht, Wohnrecht usw.
- Jedes Bewertungsobjekt muss grundsätzlich vom Sachverständigen besichtigt werden.
- Auch kritische Situationen (Abriss, Sanierung) müssen als Immobilienwert erfasst werden
Gesetzliche Grundlagen Immobilienbewertung
- Baugesetzbuch (BauGB)
- ImmobilienWertVerordnung 2010 (ImmoWertV)
- Sachwertrichtlinie (SWRL)
- Ertragswertrichtlinie
- Wertermittlungsrichtlinie 2006 (WertR 2006)
- Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Sowie noch zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen.