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Abläufe bis zum Wertgutachten

Kontaktaufnahme

Telefon: 0355 791555

email: menzel@immo-gutachten.org (Rückrufnummer angeben)

im Büroim Büro

     Klärung der Aufgabenstellung

  • Angaben zum Auftraggeber
  • Objektangaben
  • Grund der Wertermittlung  

Angebotserstellung zum Wertgutachten

  • Angebot (per Mail, Post oder Fax)
  • Auftrag (per Mail, Post oder Fax)
  • Besichtigungstermin (telefonisch)

Haus mit TerrasseHaus mit Terrasse

     Objektbesichtigung

  • Vermessung
  • Ermittlung Wohnfläche, Bruttogrundfläche
  • Erfassung von Bauschäden und Baumängeln
  • Dokumentation mittels Fotografie, Besichtigungsprotokoll

    Gutachtenerstellung

    Einholung behördlicher Informationen

  • Denkmalsauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Auskünfte Bauamt

Lageplan GrundstückLageplan Grundstück

Anfertigung der Wertermittlung für Immobilien

  • Sachwertermittlung im Sachwertverfahren
  • Ertragswertermittlung im Ertragswertverfahren
  • Bodenwertermittlung im Vergleichswertverfahren
  • ein zweites Verfahren zur Überprüfung der Ergebnisse
  • Berechnung des Verkehrswert nach §194 Baugesetzbuch durch den Wertgutachter

Gutachten für ein MehrfamilienhausGutachten für ein Mehrfamilienhaus

  • fertiges Gutachten per Post an den Auftraggeber
  • das fertige Gutachten kann  (auf Anfrage) als PDF-Datei an den Auftraggeber übermittelt werden

Baupreisindex: 1. Quartal 2021

Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2021 um 3,1 % gegenüber Februar 2020 gestiegen. 

Verlauf des BaupreisindexVerlauf des Baupreisindex

Im November 2020, dem vorherigen Berichtsmonat der Statistik, waren die Preise im Vorjahresvergleich noch um 0,1 % gesunken. Hier hatte sich vor allem die von 1. Juli bis zum Jahresende 2020 befristete Mehrwertsteuersenkung ausgewirkt. Ohne die Mehrwertsteuersenkung hätten sich die Preise rein rechnerisch um 2,5 % erhöht.

Im Vergleich zum November 2020 stiegen die Baupreise im Februar 2021 um 4,5 %, vor allem aufgrund des seit Jahresanfang wieder geltenden Mehrwertsteuersatzes von 19 %. Wäre der abgesenkte Steuersatz beibehalten worden, hätte der Anstieg rein rechnerisch 1,9 % betragen. Alle Preisangaben beziehen sich auf Bauleistungen am Bauwerk einschließlich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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