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Abläufe bis zum Wertgutachten

Kontaktaufnahme

Telefon: 0355 791555

email: menzel@immo-gutachten.org (Rückrufnummer angeben)

im Büroim Büro

     Klärung der Aufgabenstellung

  • Angaben zum Auftraggeber
  • Objektangaben
  • Grund der Wertermittlung  

Angebotserstellung zum Wertgutachten

  • Angebot (per Mail, Post oder Fax)
  • Auftrag (per Mail, Post oder Fax)
  • Besichtigungstermin (telefonisch)

Haus mit TerrasseHaus mit Terrasse

     Objektbesichtigung

  • Vermessung
  • Ermittlung Wohnfläche, Bruttogrundfläche
  • Erfassung von Bauschäden und Baumängeln
  • Dokumentation mittels Fotografie, Besichtigungsprotokoll

    Gutachtenerstellung

    Einholung behördlicher Informationen

  • Denkmalsauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Auskünfte Bauamt

Lageplan GrundstückLageplan Grundstück

Anfertigung der Wertermittlung für Immobilien

  • Sachwertermittlung im Sachwertverfahren
  • Ertragswertermittlung im Ertragswertverfahren
  • Bodenwertermittlung im Vergleichswertverfahren
  • ein zweites Verfahren zur Überprüfung der Ergebnisse
  • Berechnung des Verkehrswert nach §194 Baugesetzbuch durch den Wertgutachter

Gutachten für ein MehrfamilienhausGutachten für ein Mehrfamilienhaus

  • fertiges Gutachten per Post an den Auftraggeber
  • das fertige Gutachten kann  (auf Anfrage) als PDF-Datei an den Auftraggeber übermittelt werden

Beispiel für ein Kurzgutachten eines Einfamilienhauses

Unterhalb der Grafik befinden sich Anmerkungen zum Kurzgutachten.

Beispiel für ein Kurzgutachten, EinfamilienhausBeispiel für ein Kurzgutachten, Einfamilienhaus

 

 

Beispiel: Kurzgutachten für ein Einfamilienhaus

Das Kurzgutachten geht im Wesentlichen von der Kenntnis des Objektes beim Auftraggeber aus. Und verzichtet auf die umfassende Beschreibung bekannter Sachverhalte. Das Kurzgutachten wird hauptsächlich zum Zweck des Verkaufes oder zur Vermögensübersicht des Auftraggebers angewendet. Der Umfang beträgt etwa 25 bis 30 Seiten zzgl. Anlagen.

Es besteht die Möglichkeit der Erweiterung des Kurzgutachtens, so das es (später) als gerichtsfestes Komplettgutachten weiter verwendet werden kann.

Aus der Wertermittlung können (bei Beauftragung) die wesentlichen Parameter für die vom Eigentümer zu erbringenden Daten für die neue Grundsteuer abgeleitet werden.
Es wurde eine (Beispiel-) Berechnung der zukünftigen Grundsteuer in die Wertermittlung mit einbezogen. Im Jahr 2022 sollte dies von den Eigentümern für das Finanzamt zu Verfügung gestellt werden.

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