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Abläufe bis zum Wertgutachten

Kontaktaufnahme

Telefon: 0355 791555

email: menzel@immo-gutachten.org (Rückrufnummer angeben)

im Büroim Büro

     Klärung der Aufgabenstellung

  • Angaben zum Auftraggeber
  • Objektangaben
  • Grund der Wertermittlung  

Angebotserstellung zum Wertgutachten

  • Angebot (per Mail, Post oder Fax)
  • Auftrag (per Mail, Post oder Fax)
  • Besichtigungstermin (telefonisch)

Haus mit TerrasseHaus mit Terrasse

     Objektbesichtigung

  • Vermessung
  • Ermittlung Wohnfläche, Bruttogrundfläche
  • Erfassung von Bauschäden und Baumängeln
  • Dokumentation mittels Fotografie, Besichtigungsprotokoll

    Gutachtenerstellung

    Einholung behördlicher Informationen

  • Denkmalsauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Auskünfte Bauamt

Lageplan GrundstückLageplan Grundstück

Anfertigung der Wertermittlung für Immobilien

  • Sachwertermittlung im Sachwertverfahren
  • Ertragswertermittlung im Ertragswertverfahren
  • Bodenwertermittlung im Vergleichswertverfahren
  • ein zweites Verfahren zur Überprüfung der Ergebnisse
  • Berechnung des Verkehrswert nach §194 Baugesetzbuch durch den Wertgutachter

Gutachten für ein MehrfamilienhausGutachten für ein Mehrfamilienhaus

  • fertiges Gutachten per Post an den Auftraggeber
  • das fertige Gutachten kann  (auf Anfrage) als PDF-Datei an den Auftraggeber übermittelt werden

Einfamilienhaus Wertermittlung 

EinfamilienhausEinfamilienhausDas Sachwertverfahren

für  Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Zweifamilienhaus

Die Immobilien-WertVerordnung 2010 regelt in den §21 bis 23 die Wertermittlungsgrundsätze für Objekte, die vorrangig mit dem Verfahren der  Sachwertermittlung zu bestimmen sind.
Das Sachwertverfahren ist besonders für bebaute Grundstücke, bei denen die Nutzung durch die Eigentümer im Vordergrund steht, anwendbar.

Bei diesem Verfahren steht also immer die Sache und nicht der mögliche Ertrag im Vordergrund.

Ansicht Nebengebäude, Hinterland

Wirtschaftsgebäude und Scheune hintenWirtschaftsgebäude und Scheune hinten

Nebengebäude werden als besondere Bauteile oder auch bei den Außenanlagen mit berechnet. 

Zur Überprüfung des Wertermittlungsergebnisses wird oftmals noch das Ertragswertverfahren mit herangezogen.

Bei Objekten die nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sind, ist das Liquidationsverfahren (Abriss) zu anzuwenden. 

 

Im Gegensatz zum Ertragswertverfahren (Wohnfläche, Mietfläche) wird beim Sachwertverfahren der Wert des Gebäudes von der Bruttogrundfläche des Wertermittlungsobjektes abgeleitet. 

Die unten dargestellte Grafik erläutert das Sachwertverfahren.

Schema zum SachwertverfahrenSchema zum Sachwertverfahren

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