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Abläufe bis zum Wertgutachten

Kontaktaufnahme

Telefon: 0355 791555

email: menzel@immo-gutachten.org (Rückrufnummer angeben)

im Büroim Büro

     Klärung der Aufgabenstellung

  • Angaben zum Auftraggeber
  • Objektangaben
  • Grund der Wertermittlung  

Angebotserstellung zum Wertgutachten

  • Angebot (per Mail, Post oder Fax)
  • Auftrag (per Mail, Post oder Fax)
  • Besichtigungstermin (telefonisch)

Haus mit TerrasseHaus mit Terrasse

     Objektbesichtigung

  • Vermessung
  • Ermittlung Wohnfläche, Bruttogrundfläche
  • Erfassung von Bauschäden und Baumängeln
  • Dokumentation mittels Fotografie, Besichtigungsprotokoll

    Gutachtenerstellung

    Einholung behördlicher Informationen

  • Denkmalsauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Auskünfte Bauamt

Lageplan GrundstückLageplan Grundstück

Anfertigung der Wertermittlung für Immobilien

  • Sachwertermittlung im Sachwertverfahren
  • Ertragswertermittlung im Ertragswertverfahren
  • Bodenwertermittlung im Vergleichswertverfahren
  • ein zweites Verfahren zur Überprüfung der Ergebnisse
  • Berechnung des Verkehrswert nach §194 Baugesetzbuch durch den Wertgutachter

Gutachten für ein MehrfamilienhausGutachten für ein Mehrfamilienhaus

  • fertiges Gutachten per Post an den Auftraggeber
  • das fertige Gutachten kann  (auf Anfrage) als PDF-Datei an den Auftraggeber übermittelt werden

Immobilien Bodenwert


Bodenwertermittlung GrundstückBodenwertermittlung Grundstück

 Wertermittlung des Bodenwertes für Immobilien

Die Ermittlung des Bodenwertes ist eine Grundlage der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken. Sie gilt sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke.

Im § 15/16 der ImmobilienWertVerordnung wird geregelt, dass der Wert des Bodens unabhängig von den auf dem Grundstück befindlichen baulichen Anlagen im Vergleichswertverfahren zu ermitteln ist.

Erläuterung Bodenwert im Gutachten

 

In der Regel werden die vom örtlichen Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte hierfür verwendet. Die Bodenrichtwerte werden aus aktuellen Kauffällen von Immobilien durch den Gutachterausschuss abgeleitet. 

Zur Gutachtenerstellung eines Grundstücks ist es notwendig, den vorliegenden Bodenwert anzupassen.

Dazu gehört die Anpassung des Bodenrichtwertes auf den Wertermittlungsstichtag.

 

  • Es wird also ein angemessener Zuschlag oder Abschlag im Gutachten eingerechnet wenn eine Tendenz fallender oder steigender Bodenwerte feststellbar ist.

historisches Elektrizitätswerk Cottbushistorisches Elektrizitätswerk Cottbus

Anpassung entsprechend der Gestalt oder Form des Grundstücks

  • z.B. unpraktische dreieckige Grundstücke werden mit Abschlägen versehen.
  • Grundstücke mit einer Übertiefe (handtuchförmig) erlauben keine optimale Nutzung und sind mit Abschlägen zu bedenken.

Grad der Nutzung eines Grundstücks

  • Geschossflächenzahl (GFZ) umrechnen und bewerten
  •   Entwicklungszustand / Erschließung des Bodens 
  • Baulandqualität, Rohbauland
  • Rohbauland
  • Piccolotheater CottbusPiccolotheater Cottbus

Grundstücksbezogene Rechte

  • Wegerechte
  • Nutzungsrechte
  • Leibrenten
  • Denkmal, Landschaftsschutz, Gewässerschutz,

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