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Abläufe bis zum Wertgutachten

Kontaktaufnahme

Telefon: 0355 791555

email: menzel@immo-gutachten.org (Rückrufnummer angeben)

im Büroim Büro

     Klärung der Aufgabenstellung

  • Angaben zum Auftraggeber
  • Objektangaben
  • Grund der Wertermittlung  

Angebotserstellung zum Wertgutachten

  • Angebot (per Mail, Post oder Fax)
  • Auftrag (per Mail, Post oder Fax)
  • Besichtigungstermin (telefonisch)

Haus mit TerrasseHaus mit Terrasse

     Objektbesichtigung

  • Vermessung
  • Ermittlung Wohnfläche, Bruttogrundfläche
  • Erfassung von Bauschäden und Baumängeln
  • Dokumentation mittels Fotografie, Besichtigungsprotokoll

    Gutachtenerstellung

    Einholung behördlicher Informationen

  • Denkmalsauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Auskünfte Bauamt

Lageplan GrundstückLageplan Grundstück

Anfertigung der Wertermittlung für Immobilien

  • Sachwertermittlung im Sachwertverfahren
  • Ertragswertermittlung im Ertragswertverfahren
  • Bodenwertermittlung im Vergleichswertverfahren
  • ein zweites Verfahren zur Überprüfung der Ergebnisse
  • Berechnung des Verkehrswert nach §194 Baugesetzbuch durch den Wertgutachter

Gutachten für ein MehrfamilienhausGutachten für ein Mehrfamilienhaus

  • fertiges Gutachten per Post an den Auftraggeber
  • das fertige Gutachten kann  (auf Anfrage) als PDF-Datei an den Auftraggeber übermittelt werden

Baupreisindex erstmals seit elf Jahren mit negativer Entwicklung zum Vorquartal?
Quelle: Sprengnetter.de

Zusammenhang zwischen Mehrwertsteuersenkung und Baupreisindex nur für 2020Zusammenhang zwischen Mehrwertsteuersenkung und Baupreisindex nur für 2020

Am 9. Oktober 2020 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Baupreisindizes für August 2020 (drittes Quartal). Demnach lagen die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude auf dem gleichen Niveau wie im August 2019. Im Vergleich zum Vorquartal sanken die Baupreise jedoch um 2,2 Prozent. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, sei dafür vor allem die seit Juli 2020 geltende Mehrwertsteuersenkung verantwortlich. Eine Stagnation der Baupreise gegenüber dem Vorjahr gab es zuletzt im August 2003, einen Rückgang zum Vorquartal zuletzt im zweiten Quartal 2009. Im Mai 2020, dem zuletzt erhobenen Monat, hatte der Preisanstieg im Jahresvergleich bei 3,0 % und im Vergleich zum Vorquartal bei 0,4 % gelegen.

In der Praxis wurde vermutlich nicht in jedem Fall die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiter gegeben.In der Praxis wurde vermutlich nicht in jedem Fall die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiter gegeben.

Um 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hätten die Baupreise ohne Mehrwertsteuersenkung zugenommen.

Alle Preise beziehen sich auf Bauleistungen am Bauwerk einschließlich Mehrwertsteuer. Berechnungsgrundlage hierfür bilden Preise für Bauleistungen ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird automatisiert hinzugerechnet. Bei unverändertem Steuersatz hätte die Preissteigerung gegenüber dem Vorjahresmonat rein rechnerisch 2,6 % betragen.

Zitat Ende

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