Gutachter Büro:
- Kurzgutachten (für Verkauf, Vermögensübersicht)
- Verkehrswert nach § 194 BauGB (für Finanzamt, Gericht)
- Als Sachverständiger zur Bewertung von Häusern und Grundstücken bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Wertermittlung Ihrer Immobilie.
- sowie eine Bauschadenbewertung für Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien
In den unten folgenden Erläuterungen werden Informationen für Wertgutachten zur Verfügung gestellt.
Vom Sachverständigen wurde eine Qualifikation mit Abschlussprüfung bei der IHK-Potsdam abgeschlossen.
Immobilienbewertung:
für ein Haus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Gewerbe
Bei unterschiedlichen Anlässen ist die Ermittlung des Verkehrswertes von Immobilien erforderlich:
- bei Immobilienverkauf
- Kauf einer Immobilie:
- bei Scheidung,
- Eheschließung,
- Erbschaft,
- Investitionsvorhaben
- Renditeberechnung,
- steuerliche Bewertung,
Bei rein privater und gütlicher Verwendung ist ein Kurzgutachten möglich. Bei behördlichen oder strittigen Immobilienfragen ist eine Verkehrswertermittlung notwendig.
Der Zusammenhang zwischen Wert und Preis wird von Menschen, die an einem ausgewogenem Geschäft interessiert sind, durchaus erkannt.
Schadenermittlung, Schadenbewertung
sind Bestandteil einer Wertermittlung für Immobilien.
Zur korrekten Bestimmung des Marktwertes von Immobilien müssen bei allen Wertermittlungen Bauschäden und Baumängel erfasst werden.
Schäden durch Feuchtigkeit,
führen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie erheblichen Sanierungskosten, Minderung der energetischen Qualität des Gebäudes,
Wärmebild Terrassentür, Rollladen offen, |
Fehler bei der Montage von Klinkerplatten |
Immobilien- Bewertung
- Die Wertermittlung beruht auf gesetzlichen Vorgaben
- Z. B.: Immobilienwertver- ordnung, Sachwertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie, Vergleichswertrichtlinie, sowie den Angaben der örtlichen Gutachterausschüsse.