Grundsteuerreform
Die Durchsetzung der
Grundsteuerreform rückt näher: Die ursprünglich geplante Novelle
umfasste 5 Größen zur Bestimmung der Grundsteuer. Dazu zählen Nettokaltmiete, Baujahr, Bodenrichtwert, Grundstücksfläche
und Gebäudefläche. Die beiden ersten Messgrößen sollen nun entfallen. Für Besitzer einer
Immobilie, insbesondere im Großstadtbereich, ist mit einem Anstieg der Grundsteuer zu rechnen.
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform können direkt beim Bundestag bezogen werden.
Derzeit wird in 10 Städten 30 Prozent des Nettoeinkommens für die Warmmiete
aufgebracht.
Quellen: empirica regio, Statistische Ämter des Bundes und der Länder, BBSR
Der Anteil des Nettoeinkommens, der für die Miete aufgebracht werden muss, hat sich 2018 wieder erhöht.
- Raum Cottbus: 21,3 Prozent
- Raum Spree-Neisse: 20,3 Prozent
- Raum Elbe-Elster: 21,5 Prozent
- Raum Dahme-Spreewald: 25,5 Prozent
- Raum Oberspreewald-Lausitz: 21,4 Prozent
Spitzenreiter ist Frankfurt am Main mit 35,4 Prozent.
Dipl. Ing. (FH) Henry Menzel
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